von Maßnahmen im Förderschwerpunkt zur politischen Bildung

Im Jahr 2020 startet Tandem den neuen Förderschwerpunkt zur politischen Bildung mit einem Jahresbudget in Höhe von 100.000 € aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).

Inhaltliche Anforderungen:

Gefördert werden können Kinder- und Jugendbegegnungen sowie Fachkräftemaßnahmen, die Themen des Tandem-Schwerpunkts „Jugend gestaltet Zukunft“, wie z.B. Beteiligung Jugendlicher, Demokratie oder Diversität als Inhalte ihrer Projekte setzen. Auch Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen) können gefördert werden.

Die Jugendlichen sollen sich grenzübergreifend mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen und ihre Urteils- und Handlungsfähigkeiten erweitern.

Mögliche Themen können sein:

  • Demokratiebildung/Demokratielernen
  • Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus sowie andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Grenzübergreifende Projekte für den Zusammenhalt in Europa und gegen Nationalismus
  • Auseinandersetzung mit populistischen Bewegungen wie z.B. Pegida
  • Themen der transnationalen Erinnerungsarbeit
  • Diversitätsbewusste Bildung
  • Jugendbeteiligung
  • Inklusion und Integration
  • Flucht und Migration
  • Klimawandel/Umweltschutz/Nachhaltigkeit
  • Medienkompetenz
  • …darüber hinaus sind weitere Inhalte denkbar.

Wesentlich sind innovative Formen des Zugangs zum Thema bezogen auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch.

Formale Kriterien:

1. Antragsverfahren
    Zentral- bzw. Länderstellenverfahren
2. Antragstermine bei Tandem
    01.07. und 01.10.
3. Antragsunterlagen Zentral- bzw. Länderstelle                
    Formblätter S, AV + Einzelantrag des Letztempfängers
4. Einzelantrag des Letztempfängers 
a) Formblatt AV5 mit Konzept der Maßnahme einschließlich Vor-und Nachbereitung und Programm      
b) Formblatt AV-K1 (Kosten- und Finanzierungsplan) = Anlage 1 zu AV5 Fehlende Angaben können ergänzt und Angaben, die für Ihren Finanzierungsplan nicht relevant sind, gelöscht werden.
c) Anlage 2 zu AV5    
ergänzende Angaben 
5. Fehlbedarfsfinanzierung            
Förderfähige Kosten – vorhandene Mittel = Förderbetrag
(Vorhandene Mittel = Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Einnahmen von Dritten)
Eine Förderung nach diesem Prinzip bedeutet, dass sich die Höhe des Zuschusses aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den vorhandenen Finanzmitteln ergibt.
Hinweis: Kommt es zu Einsparungen in den Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan, verringert sich der Förderbetrag in gleicher Höhe und ist zurückzuzahlen.
6. Förderausschluss                
Nicht gefördert werden Personalkosten und investive Ausgaben sowie Programmkosten in Tschechien.
7. Geltende Förderbestimmungen        
RL- KJP v. 12.10.2016 / gelten mit Wirkung vom 01.01.2017
ANBest-P Stand 13.06.2018

Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren:

Ansprechpartnerinnen
Lucie Matyášová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-15
E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de

Katerina Holišová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-0
E-Mail: holisova(at)tandem-org(dot)de

Marius Meier (Pädagogik)
Tel: +49 173 5775939
E-Mail: meier(at)tandem-org(dot)de

Stefanie Schütz (Pädagogik)
Tel: +49 941 58557-25
E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de